Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen in Steillagen des Weinbaus

Drohne bei der PSM-Ausbringung im Weinberg

Der Weinbau findet in Baden-Württemberg überwiegend an sonnenreichen Süd- und Westhängen statt, die oft liebliche Landschaften in Flusstälern und an Berghängen schmücken. Diese Hänge sind häufig gut mit Schmalspurschlepper befahrbar, so dass Pflegearbeiten mit vertretbarem Aufwand durchgeführt werden können. Allerdings gibt es auch Hänge, die besonders steil oder terrassiert sind und deren Bewirtschaftung nicht ausreichend mechanisiert werden kann.
Weinreben sind eine sehr anspruchsvolle und hochwertige Kulturpflanze, die neben Schnitt-, Laub- und Erntearbeiten auch vor Pilzkrankheiten wie z. B. Echter Mehltau und Falscher Mehltau geschützt werden muss. Je nach Witterung und Sorte werden sowohl im ökologischen als auch im konventionellen Weinbau mehrmals im Zeitraum von frühestens April bis in den August hinein verschiedene geprüfte und zugelassene Pflanzenschutzmittel angewendet, um die Weinreben gesund zu erhalten und den Ertrag und die Qualität des Ernteguts zu schützen.
Damit die Steillagen des Weinbaus weiterhin bewirtschaftet werden und der Bevölkerung als Erholungsraum sowie zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum erhalten werden können, genehmigt und überwacht der amtliche Pflanzenschutzdienst bei bestimmten Flächen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen (Hubschrauber und Drohne).
 
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen entlastet die Weingärtner von der körperlich schweren Arbeit mit der Schlauchspritze und gefährlichen Maschineneinsätzen und trägt somit direkt zum Erhalt der Steillagen bei.
 
Während der Anwendung mittels Hubschrauber oder Drohne und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages dürfen die behandelten Flächen und direkt angrenzende Bereiche (z. B. Wege) von unbeteiligten Dritten nicht betreten werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Straßen und Wege für kurze Zeit gesperrt werden und erst nach Abtrocknen der Beläge wieder frei gegeben werden können.
 
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten in den Steillagen des Weinbaus eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt. Die aktuell genehmigten Mittel einschließlich der zusätzlichen Anwendungsbestimmungen und Auflagen können auf den Internetseiten des BVL eingesehen werden.

 
Bei Anwendung mit dem Hubschrauber unter:

Bei Anwendung mit Drohne unter:

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