In der unterstehenden Tabelle werden geplante Einsätze mindestens 24 Stunden vor der Anwendung bekannt gegeben. Mitbürgerinnen
und Mitbürger werden gebeten, Anweisungen des Personals vor Ort unbedingt Folge zu leisten und Rücksicht auf die notwendigen
Pflanzenschutzmaßnahmen in den Weinbergen zu nehmen. Falls die Tabelle keine Einträge aufweist, werden in den kommenden 24
Stunden in Baden-Württemberg keine Pflanzenschutzmittel mit Luftfahrzeugen im Weinbau angewendet.
Angekündigtes |
Luftfahrzeug |
Pflanzenschutzmittel, |
Wirkung gegen |
Lage der Fläche |
Gewanne bzw. Flurstücke |
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Aktuell keine Veröffentlichung vorhanden. |
Ausführliche Informationen zu einzelnen Pflanzenschutzmitteln sind abrufbar auf den Internetseiten des BVL.
Die Lage von Gewannen und Flurstücken ist einsehbar im Geoportal Baden-Württemberg.
Eine zusätzliche Auflage bei jeder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist: Bei horizontalem Wind über 5 m/s, bei Windböen, die die sachgerechte Anwendung beeinträchtigen können, bei Einsetzen der Thermik (durch Erwärmung des Bodens verursachte vertikale Luftströmung), sowie bei Lufttemperaturen über + 25° C im Schatten, dürfen Pflanzenschutzmittel nicht mit Luftfahrzeugen angewendet werden!