Termine für PSM-Ausbringung mit Luftfahrzeugen

Pflanzenschutz in Steillagen-Weinberg mit Hubschrauber

In der unterstehenden Tabelle werden geplante Einsätze mindestens 24 Stunden vor der Anwendung bekannt gegeben. Mitbürgerinnen und Mitbürger werden gebeten, Anweisungen des Personals vor Ort unbedingt Folge zu leisten und Rücksicht auf die notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen in den Weinbergen zu nehmen. Falls die Tabelle keine Einträge aufweist, werden in den kommenden 24 Stunden in Baden-Württemberg keine Pflanzenschutzmittel mit Luftfahrzeugen im Weinbau angewendet.

Angekündigtes
Datum

Luftfahrzeug

Pflanzenschutzmittel,
Zusatzstoffe und
weitere Bestandteile

Wirkung gegen
folgende(n)
Schaderreger

Lage der Fläche

Gewanne bzw. Flurstücke                                    

Aktuell keine Veröffentlichung vorhanden.

Ausführliche Informationen zu einzelnen Pflanzenschutzmitteln sind abrufbar auf den Internetseiten des BVL

Die Lage von Gewannen und Flurstücken ist einsehbar im Geoportal Baden-Württemberg

Eine zusätzliche Auflage bei jeder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist: Bei horizontalem Wind über 5 m/s, bei Windböen, die die sachgerechte Anwendung beeinträchtigen können, bei Einsetzen der Thermik (durch Erwärmung des Bodens verursachte vertikale Luftströmung), sowie bei Lufttemperaturen über + 25° C im Schatten, dürfen Pflanzenschutzmittel nicht mit Luftfahrzeugen angewendet werden!

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